SELBST BEWIRTUNG

SELBST-BEWIRTUNG
Eine Ersatzlösung für die GASTRONOMIE

die wegen der CORONA-Hysterie ihren Betrieb einstellen musste. (...Für IMMER ..?)


Das Grund-Konzept:
Wenn - so wie jetzt - die reguläre Bewirtschaftung der gesamten Gastronomie per Gesetz und Verordnung VERBOTEN wird, dann können tatkräftige Gastronomen mit Fug und Recht und
"TOTAL LEGAL" und ABGABENFREI
mitsamt ihrer Belegschaft in die (legale!) "SCHATTENWIRTSCHAFT" wechseln und dort gemeinsam mit ihren Stammgästen
(KORREKT organisierte!) SELBSTVERSORGUNG
betreiben, so wie das HIER und HIER ausfürlich beschrieben ist.
Der Verein "GEMEINNÜTZIGE DORFGEMEINSCHAFTEN" kann dabei (auch in der Stadt) sehr hifreich sein, weil dann auch die DORFSTUNDEN sehr sinnvoll eingesetzt werden können. Der Gemeinnützige Verein kann mit den Gastronomie-Betrieben vertragliche Vereinbarungen abschließen, die eine
private Nutzung der Gaststätten
zum Zwecke der SELBSTVERSORGUNG

möglich macht und dabei alle Details wie Betriebskosten, Mieten, Nutzungszeiten, Zugangsrechte und dergleichen so regelt, dass alle GELDGESCHÄFTE zwischen den Gastronomen und den Privaten Nutzern einwanfrei, regulär und damit LEGAL verbucht werden können.
SELBSTVERSORGUNG ist ein fundamentales MENSCHENRECHT,
das deshalb auch ausdrücklich von den strengen CORONA-Beschränkungen ausgenommen ist.
Menschen, die auf die Gastronomie angewiesen sind,
um sich täglich mit hochwertigen Menues zu versorgen, können nicht einfach dazu gezwungen werden, ab sofort nur noch ungesunde, industriell produzierte "Fertignahrung" zu konsumieren. Deshalb ist die SELBST-BEWIRTUNG nach diesem Gastronomie-Konzept nicht nur legal sondern auch eine dringende Notwendigkeit.

Einladung
(ergeht auch per Mail an viele Gastronomen):
Ist "SELBST-BEWIRTUNG" eine Antwort auf den Lockdown ...?
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Liebe Gastronomen!     (Bitte gerne auch an Ihre Berufskollegen weiterleiten)
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Es gibt viele Menschen, die auf die Gastronomie angewiesen sind(!), wenn sie täglich wenigstens ein warmes Menü genießen wollen. Das gehört aber eindeutig zu den "GRUNDBEDÜRFNISSEN des Menschlichen Lebens", die uns NIEMAND vorenthalten - und schon gar nicht per Verordnung VERBIETEN kann!
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Wenn nun die Gaststätten zwangsweise geschlossen werden, dann müssen eben andere Möglichkeiten zur Befriedigung dieser Grundbedürfnisse geschaffen werden!
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Diese andere Möglichkeit ist die Ausweitung der LEGALEN(!) "SCHATTENWIRTSCHAFT" - die ohnehin immer schon jeder Mensch betreibt, der einen eigenen Haushalt führt und dort  SELBSTVERSORGUNG betreibt. Aber es gibt halt viele Leute, die keine Möglichkeit haben eine angemessene SELBSTVERSORGUNG zu betreiben - aus welchen Gründen auch immer.
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Der Verein "GEMEINNÜTZIGE DORFGEMEINSCHAFTEN" (GDG) hat nun aufgrund seiner statutengemäßen Möglichkeiten das folgende Konzept zur Lösung dieses Problems ausgearbeitet, das im Zusammenwirken mit Gastwirten realisiert werden kann. Das wichtigste Grundprinzip zur Wahrung der LEGALITÄT ist die REINE SELBSTVERSORGUNG! Siehe dazu diesen Link und auch die weiterführenden Links: http://www.nahversorgungs.net/gastronomie_ersatz.html
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Falls Sie ein solches oder ein ähnliches Konzept der "SELBST-BEWIRTUNG" realisieren wollen, dann lade ich Sie ein, mit mir, GDG-Obmann Alois Kemmer, 8082 Kirchbach Nr 23b, Tel. 0676 9645604 oder per Retourmail in Kontakt zu treten, damit eventuell auch Ihnen unsere "DORFSTUNDEN " zur Verfügung gestellt werden können, die ja ein wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes sind. Die Bildung einer entsprechend großen Gruppe von Leuten (eventuell auch die bisherigen Stammgäste ...?), die autonom und EIGENVERANTWORTLICH als SELBSTVERSORGER aktiv werden wollen, kann natürlich auch ohne Mitwirkung des Vereines erfolgen. Die von der Lokalschließung betroffene Belegschaft könnte und sollte sich aktiv an der "SELBST-BEWIRTUNG" beteiligen und so ihre "Freizeit" auch zur eigenen SELBSTVERSORGUNG nutzen.
Beispielkalkulation für ein TÄGLICHES MENÜ für EINE WOCHE:
  • Auch wenn das Gewerbe "ruhend" gestellt ist, kann man eine fixe, der Betriebsgröße angepasste SELBSTVERSORGER-GRUPPE bilden die sich offiziell "selbst versorgt".
  • Für 7 Tage werden Vorauszahlung von (angenommen) 45 Euro pro Person - in eine regulär geführte "Gemeischaftskasse" geleistet. Damit werden Lebensmittel eingekauft und Betriebskosten und Raummieten bezahlt.
  • Anstatt Geld können aber AUCH LEBENSMITTEL in die "Selbstversorgungs-Gemeinschaft" eingebracht werden. Wenn man REGIONALE URPRODUKTE verwendet, dann unterstützt- und belebt man zusätzlich die regionale Landwirtschaft und generell die private Selbstversorgung.  
  • Beibringung von (angenommen) 2 DORFSTUNDEN oder 2 Stunden aktive Mitarbeit pro Person in 7 Tagen (es können aber auch TTG-Tauschkreisstunden oder andere Tauschmittel Verwendung finden. Diese Stunden werden zur ABGABENFREIEN Vergütung aller aktiven Leistungen verwendet, die für die SELBSTVERSORGUNG nötig sind. Wer nicht selbst mitarbeitet, kann die benötigten STUNDEN-GUTHABEN auch anderwärtig über Tauschhandel oder über Tauscharbeit (eventuell über Menü-Zustellungen) erwerben, oder man kann DORFSTUNDEN auch vom GDG-Verein kaufen.
  • Es bestehen auch viele Möglichkeiten zur Unterstützung bedürftiger Menschen, die fallweise anstatt Geld auch zusätzliche Arbeitsleistungen für ihre SELBSTVERSORGUNG einsetzen können.

  • Wenn recht viele Gastwirte derartige Konzepte in die Tat umsetzen, dann wird man zukünftig mit viel weniger Lockdowns das Auslangen finden ... Und - wer weiß - möglicherweise könnte dieses Konzept für manche Gastwirte ein willkommenes Dauer-Geschäftsmodell für die weitere Zukunft werden ...? Möglicherweise könnten daraus "Keimzellen" für die Gründung von neuen "GEMEINNÜTZIGEN DORFGEMEINSCHAFTEN" entstehen ...? Siehe dazu: http://www.nahversorgungs.net/dorfgemeinschaften.html
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    "Den Mutigen gehört die Welt" - (der Zukunft ...!)
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    Mit freundlichem Gruß
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    Alois Kemmer



    Alfacounter